Sportordnung der Sportschützen

Abteilungsordnung der Sportschützen der Bürgerschützen Compagnie 1404 Mühlhausen e.V. (nachfolgend BSC 1404 MHL genannt)   

 

1. Die Sportschützen sind eine Abteilung der BSC 1404 MHL mit ihrer Abteilungsordnung.   

 

2. Die Sportschützen sind eine sportliche Gemeinschaft, in der jedes Mitglied das Sportschießen ausübt. 

  

3. Aktives Interesse am sportlichen Schießen durch regelmäßiges Erscheinen an den Schießtagen und die Bereitschaft an der Teilnahme bei Vereins- und Kreismeisterschaften sind Voraussetzung.   

 

4. Anträge zur Aufnahme in die BSC 1404 MHL und somit in die Gruppe der Sportschützen sind schriftlich zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Abteilungsvorstand. Ein Aufnahmeanspruch besteht aber nicht. Eine Ablehnung muss auch nicht begründet werden und ist auch nicht anfechtbar.   

 

5. Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich an den Arbeiten bei den Veranstaltungen und beim Schießen, sowie der Reinigung der Schießstände zu beteiligen.   

 

6. Passive Mitglieder können aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht am aktiven Schießen teilnehmen.

   6.1. Passive Mitglieder der Sportschützen (bei den Sportschützen "Fördermitglieder" genannt) haben bei Veranstaltungen der Sportschützen (Schützenfest, Weihnachtsschießen oder ähnliche Veranstaltungen)

den Status eines Gastschützen (aus versicherungsrechtlichen Gründen), d.h. sie dürfen an den entsprechenden stattfindenden Schießdisziplinen teilnehmen.

 

7. Aktive Mitglieder, die durch Alter oder Krankheit inaktiv werden, bleiben aktive Mitglieder.   

 

8. Das Training ist auf Mittwochs (März bis August nach Absprache ab 15.00 Uhr), Freitags (1. und 3. Freitag im Monat von März bis Oktober ab 17.00 Uhr) und Sonntags (März bis Oktober jeweils von 10.00 bis 12.00 Uhr) festgelegt und ist als Aushang im Schaukasten am Eingang zum Gelände und Schießstand einzusehen. (an Feiertage und dem ersten Kirmessonntag ist jeglicher Schießbetrieb untersagt)  

 

9. Der Abteilungsvorstand der Sportschützen besteht aus dem

-Vorsitzenden

-stellv. Vorsitzenden

-Sportleiter Schießsport

-Schriftführer

-Kassenwart

9.1 Der Abteilungsvorstand wird auf einer Versammlung der Sportschützen für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Die Versammlung sollte zu Jahresbeginn stattfinden.

9.2 Der Vorsitzende und der stellv. Vorsitzende gehören dem Vorstand der BSC 1404 Mühlhausen e.V. an.

9.3 Der Sportleiter, der Schriftführer und der Kassenwart gehören dem erweiterten Vorstand der BSC 1404 Mühlhausen 1404 e.V. an.

9.4 der Kassenwart wird zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Buchführung aller finanziellen Einnahmen und Ausgaben beauftragt.
     
10. Aufgabe des Vorsitzenden Schießsport BSC 1404 MHL ist die Organisation aller Veranstaltungen, Versammlungen sowie sämtlicher Belange der Sportschützen in Zusammenarbeit mit den anderen Leitungsmitgliedern. Für die Durchführung des Schießbetriebes, die Erstellung der Schießpläne mit Einteilung der Schieß- und Standaufsichten sowie der Organisation zur Erreichung schießsportlicher Auszeichnungen ist der stellv. Vorsitzende mit dem Sportleiter Schießsport BSC 1404 MHL verantwortlich. 

  

11. Die Mannschaftsaufstellungen zu etwaigen Wettkämpfen (z.B. Pokal des Landrats) werden durch den Vorsitzenden, stellv. Vorsitzenden und Sportleiter festgelegt. 

  

12. Bei Schießveranstaltungen ist immer die Schießstandordnung zu beachten und den Anordnungen der Schießleiter bzw. Schieß- und Standaufsichten Folge zu leisten. 


13. Alle Mitglieder der Sportschützen der BSC 1404 MHL haben das Recht, am sportlichen Schießen gemäß den Regeln des Deutschen Schützenbundes teilzunehmen, jedoch nur zu den festgelegten Schießzeiten, evtl. angesetzten Schießtrainings und angesetzten Wettkämpfen.   

 

14. An der Vereinsmeisterschaft können alle aktiven Mitglieder der BSC 1404 MHL teilnehmen. 

  

15. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt oder Ausschluß (siehe auch Vereinssatzung § 5 Pkt. 3) aus der BSC 1404 MHL, Tod des Mitgliedes oder Auflösung des Vereins.

 

16. Hervorgehoben sei an dieser Stelle, dass das Schützenwesen in Deutschland  im Dezember 2015 in das bundesweite Verzeichnis des „Immateriellen Kulturerbes“ aufgenommen wurde. Die BSC 1404 MHL e.V., als Mitglied im Deutschen Schützenbund, ist somit Teil dieses großartigen Kulturerbes. Als Teil dieser Tradition wird bei uns auch zu besonderen Anlässen eine Uniform getragen. Die Schützenuniform symbolisiert die Funktion ihres Trägers und seine Zugehörigkeit zu dem Verein. Durch das Tragen der Uniform soll ein Zusammengehörigkeitsgefühl entstehen, welches ein traditionelles, brauchtümliches und kameradschaftliches Miteinander nach innen und außen trägt (siehe auch Begründung der deutschen UNESCO-Kommission). Jedes Mitglied der Sportschützen sollte sich nach 1 bis 2 Jahren nach Eintritt in die BSC 1404 MHL eine Schützenuniform zulegen.

 
17. Eine Änderung der Abteilungsordnung kann nur durch eine ordentlich einberufene Mitgliederversammlung der Sportschützen entschieden werden. Entscheidend ist die 2/3Mehrheit der dabei anwesenden Sportschützen. 

 

Diese aktualisierte Abteilungsordnung wurde auf der Versammlung der Sportschützen am 05.04.2019 angenommen und in Kraft gesetzt.

 

 

Vorstand Sportschützen BSC 1404 Mühlhausen/Thür. e.V.

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Beitragsordnung Sportschützen Stand 23.1
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Stand 06.04.2019